Businessplan für MA 35 erstellen lassen
Der Business Plan für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-Up-Gründer und Investoren für die MA 35 unterliegt zentralen Zulassungskriterien, siehe dazu MA 35 für Start-Up-Gründern.
Es ist es anzuraten, bei der MA 35 nur mit einem professionell erstellten Businessplan vorzusprechen. Ergänzend dazu auch der Punkte-Rechner für die Rot-Weiß-Rot– Karte betreffend Zuwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger nach Österreich. Das erforderliche Eigenkapital sollte als Sichtvermerk bei einer Bank in Österreich bereits vorliegen.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein gratis Erstgespräch in unserer Agentur. Senior Berater Mag. Spornitz freut sich auf Ihren Besuch!
Businessplan Inhalt
Der Geschäftsplan für die MA 35 hat folgenden Aufbau:
- Executive Summary
- Geschäftsplan / Konzept
- Zielgruppen / Zielmärkte
- Wettbewerbssituation und Konkurrenz
- Marketing
- SWOT-Analyse
- Finanzplan
- Kapitalbedarfsplan & Gegenüberstellung Finanzierungsplan
- Absatzplan
- Kostenplan
- Umsatzplan
- Rentabilitätsplan
- Liquiditätsplan
- Alle Planrechnungen jeweils für mind. 3 Jahre
- Anhang
Jetzt anrufen: Tel. +43-1-81 58 428
Rot-Weiß-Rot Karte für Start-Up-GründerInnen
Als Staatsangehörige/r eines Drittstaates können Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn
- Sie im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen,
- dazu einen schlüssigen Geschäftsplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen,
- wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben,
- Kapital für das zu gründende Unternehmen in der Höhe von mindestens € 50.000, davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen und
- Sie nach folgenden Kriterien mindestens 50 Punkte erreichen.
Erforderliche Unterlagen Rot-Weiss-Rot Karte für Investoren
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsche Sprache)
- Gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass)
- Nur bei Erstanträgen: Vollständige Kopie des gesamten Reisepasses
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto darf bei Erteilung des Aufenthaltstitels nicht älter als 6 Monate sein.
- Nur bei Erstanträgen: Geburtsurkunde oder eine entsprechende andere Urkunde
- Nachweis einer Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist und jedes Risiko deckt, z. B. Pflichtversicherung nach dem GSVG oder private Krankenversicherung – Überblick über mögliche Krankenversicherungen
- Nachweis, wie der Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist (Gehalt als Geschäftsführer oder Entnahmen aus dem Gewinn einer Gesellschaft), Haushaltsplan
- Nachweis über regelmäßige Aufwendungen wie Miete, Alimente, Kreditbelastungen
- Nachweis Kapital für Invest/ Unternehmensgründung: € 100.000,-
- Nur bei Erstanträgen: Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate)
- Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit: Businessplan bestehend aus Textteil (Geschäftskonzept) und Finanzplanung für 3 Jahre auch Monatsbasis. Zusammenfassung und Anhänge.
In manchen Fällen kann es sein, dass weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.
Unser Tipp:
Grundsätzlich fokussiert die MA 35 auf: „Zum Vorteil der Österreichischen Wirtschaft“, „hoher Innovationsgrad“ und das AMS inkl. Gewerkschaft auf „nach Anzahl der Mitarbeiter auf 3 Jahre“. Ebenso ist das vorgeschriebene Mindest-Invest nachzuweisen.
Negative Bescheide und lange Bearbeitungszeiten seitens MA 35 sind leider die Regel, es wird vieles über den Businessplan gespielt. Dies ist bei entsprechend stimmigen Geschäftskonzept und Businessplan auch eine Chance bei einem negativen Bescheid und dem damit verbundenen Einspruch mit Rechtsbeihilfe.
Lange Bearbeitungszeiten und oft negativer Bescheide auf einen Antrag für Startup und Investoren- sind bei der Rot-Weiss-Rot-Karte leider an der Tagesordnung. Lediglich 1,3% aller aufrechten Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen gelangten 2021 über die Rot-Weiss-Rot-Karte zur Aufenthaltsberechtigung. Zur Niederlassungs und Aufenthaltsstatistik.
Rot-Weiß-Rot Karte für selbständige Schlüsselkräfte:
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
- Unterkunftsnachweis wie Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise
- Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)
Mehr Infos unter HELP.gv.at
Zusätzlich müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und
- Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit (Businessplan)
- Bei „Investoren“ sollte das Geschäftskonzept klar den nachhaltigen Vorteil für die Österreichische Wirtschaft darlegen (Invest von mind. € 100.000,-).
Wichtige Regeln zur Rot-Weiß-Rot Karte
Für Aufenthalte bis zu maximal sechs Monaten müssen Drittstaatsangehörige keinen Aufenthaltstitel, sondern ein Visum beantragen. Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen sind für bestimmte Drittstaatsangehörige auch ohne Visum möglich.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten und müssen einen Businessplan vorlegen:
- Selbständige Schlüsselkräfte
- Start-up-Gründer/innen
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!
Sie können das kostenfreie Erstgespräch mit Voranmeldung gerne persönlich, telefonisch oder via Videokonferenz nutzen.
Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für selbständige Schlüsselkraft
Drittstaatsangehörige Personen können eine Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte beantragen, wenn ihre selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen darstellt, der über einen rein betrieblichen Nutzen hinausgeht. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
- mit der Erwerbstätigkeit ein nachhaltiger Transfer von Investitionskapital nach Österreich verbunden ist oder die beabsichtigte Erwerbstätigkeit neue Arbeitsplätze schaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze sichern wird
- oder
- das Unternehmen der Schlüsselkraft wesentliche Bedeutung für eine ganze Region hat.
Weitere Informationender Stadt Wien
Aufenthalt für EWR-Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige – Amtswege
EWR-Bürger und Schweizer sind zur visumfreien Einreise berechtigt. Sie haben das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten. Das wird im Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelt.
Ein Aufenthaltsrecht für mehr als 3 Monate haben Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Betreffende oder die Betreffende darf das Sozialsystem von Österreich nicht unangemessen beanspruchen.
Siehe dazu auch die Informationen vom Bundesministerium für Inneres.
Die Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union) bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sind:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island (EWR)
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein (EWR)
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen (EWR)
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (griechischer Teil)